Der Handlungsbedarf steigt: Das ehemalige KHD-Verwaltungsgebäude weist zunehmend Beschädigungen auf und mit jedem eingeschlagenen Fenster wächst die Dringlichkeit, den Leerstand zu beenden, denn nur eine Belebung des Gebäudes kann diese historische Stätte nachhaltig schützen.
Anja Kolacek und Marc Leßle von der Initiative raum13, die dort bis zum Frühjahr 2021 das Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste realisierten, würden diese Belebung gerne wieder vorantreiben. Rückendeckung bekommen sie dafür fraktionsübergreifend. So heißt es etwa in der Bündnisvereinbarung von Grünen, CDU und Volt für die Legislaturperiode bis 2025: „Die Entwicklung gemischter Quartiere mit Wohnen, Gewerbe und Kultur wie (…) das Otto-Langen-Quartier wird, unter Berücksichtigung der Werkstattergebnisse und der Vorschläge der Beteiligten vor Ort, vorangetrieben“ und „das Otto-Langen-Quartier und Raum 13 werden wir erhalten.“
Jedoch scheitert der Wiedereinzug laut der Stadt Köln derzeit an einer fehlenden Baugenehmigung, die für eine Nutzung des Gebäudes beantragt werden muss. „Gefordert wird von uns ein Antrag, der uns rund 150.000 Euro kosten würde. Das können wir nicht stemmen, zumindest nicht für die Aussicht auf eine Zwischennutzung von vier Jahren, die auch sämtliche Förderungen für uns unerreichbar macht, weil sich ohne langfristige Perspektive eine Investition in das Gebäude nicht lohnt. Damit ist das Projekt faktisch tot“, so Kolacek.
Tatsächlich könne laut dem „Bebauungsplanverfahren ‚Otto-Langen-Quartier‘ (…) keine Festsetzung und damit Sicherung eines konkreten Nutzers bzw. einer konkreten Nutzerin wie der raum13 gGmbH erfolgen“, schreibt die Stadt Köln. Eigene Pläne für das KHD-Gebäude sowie das gesamte Quartier nennt sie auf Anfrage jedoch nicht und verweist stattdessen auf den Hauptbesitzer des Grundstücks: „Das Land NRW möchte das Areal nicht selbst entwickeln, sondern veräußern. Eine vorrangige Erwerbsmöglichkeit des Areals durch die Stadt Köln lassen die haushaltsrechtlichen Bestimmungen jedoch nicht zu.“ Für das ehemalige KHD-Gebäude, das 2022 offiziell in die städtische Hand überging, beruft sich das Bauaufsichtsamt zudem auf seine neutrale Position als Prüfbehörde, die eine eigene Aktivität in der Sache ausschließt.
Ist es jedoch ratsam, auf einen liquiden Akteur zu warten, wenn es bereits ein umfangreiches Konzept gibt, dass viele Menschen und Initiativen begeistert? „Wir haben in den letzten vier Jahren ganz explizit in Zukunftswerkstätten mit Denkmalpflegern, Architekten und Bauingenieuren zusammengearbeitet und mit ihnen eine komplette Bestandsaufnahme des Gebäudes gemacht und erforscht, wie man es entwickeln kann“, sagt Kolacek und Marc Leßle ergänzt: „Es geht nicht darum, dass hier zwei Künstler:innen wieder in ihre Räume kommen, sondern um die Entwicklung eines Musterquartiers für die Stadt der Zukunft.“
Diese Vision repräsentiert auch die Ziele der Stadt, die in ihrer Pressemitteilung zum Beschluss zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts für das Grundstück 2021 mitteilte: „Die städtebauliche Zielsetzung sieht vor, das gesamte Areal zu einem gemeinwohlorientierten gemischten, urbanen Quartier mit einem Nutzungsmix aus Kultur, Gewerbe und Wohnen weiterzuentwickeln beziehungsweise mithilfe einer gegebenenfalls noch zu gründenden Projektgesellschaft entwickeln zu lassen.“
Vielleicht ist es nun an der Zeit, diese Projektgesellschaft zu gründen. Denn für schnelles Handeln bedarf es einer zielgerichteten Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen, die die Entwicklung vorantreibt und nicht weiter an Referatsgrenzen scheitert. Für eine Stadtentwicklung von Unten, die nicht von einem großen Investor getragen und gesteuert wird, müssen neue Wege gegangen werden, die lokale Initiativen miteinbeziehen und gegebenenfalls auch bestehende Verordnungen infrage stellen.
Klar ist: Jeder weitere Tag Leerstand schadet dem historischen Gebäude, für die das Regierungsbündnis sich sogar vornahm „(…) den Antrag (zu) prüfen, das Otto-Langen-Quartier und die Geschichte des Otto-Motors der Deutz AG als immaterielles Kulturerbe der UNESCO anzumelden (…)“. Es heißt, Eigentum verpflichtet. Das gilt im Falle einer städtischen Investition, für die Steuergelder verwendet werden, umso mehr.
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