Auch wenn die vollständige Auszählung des Jahres 2012 noch nicht abgeschlossen ist, so lässt sich doch feststellen, dass die Besucherzahlen gegenüber dem Vorjahr leicht gesteigert werden konnten und das schon im letzten Jahr ins Auge gefasste Ziel, die magische Grenze von 1 Milliarde Euro Umsatz an den Kinokassen zu überschreiten, diesmal wohl erreicht worden sein könnte. Vor allem James Bond und der Hobbit haben das Ruder wenige Wochen vor Jahresende noch herumreißen können. Nun steckt in jedem Erfolg und Sieg natürlich auch der Keim des Erfolgsdrucks für die Zukunft. Wir werden sehen, wie es sich entwickelt. Für den Moment bleibt nur zu sagen: Das war spitze!
Weniger erfreulich ist die filmpolitische Entwicklung, die sich insbesondere aus Brüssel ankündigt. Eine den Telekom-Unternehmen nahestehende EU-Kommissarin für Medien hat nicht nur ein millionenschweres Pilotprojekt initiiert, das den zeitgleichen Start von Kinofilmen im Fernsehen und auf Video on Demand-Plattformen fördert, sondern damit vor allem auch einen Eingriff in die bislang erfolgreiche Verwertungskette von europäischen Filmen vorgenommen. Dies ist umso ärgerlicher, als diese Entscheidung ohne die Beteiligung und Einbeziehung der Filmbranche quasi „unter der Decke“beschlossen wurde. Denn die Branche befürchtet, dass hiermit die Tür für eine generelle Aufweichung oder Abschaffung der erfolgreich angewendeten Abspielkaskade geöffnet wurde. Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, wurde in der sogenannten Kinomitteilung (Regelung zu Ausnahmetatbeständen europäischer Subventionspolitik) das Kino nicht mehr aufgeführt. Im Klartext bedeutet dies, dass weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene Filmtheater finanzielle Unterstützungen erhalten dürfen. Während die Subvention von Filmproduktionen mit Einschränkungen noch möglich ist, wird mit dem fragwürdigen Hinweis auf die Wettbewerbsverzerrung die Kinoförderung untersagt.
Aber auch die deutsche Filmförderung steht derzeit auf dem Prüfstand. Die national agierende Filmförderungsanstalt (FFA) ist aktuell Gegenstand einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Frage, die unter anderem geklärt werden soll, ist die generelle Zuständigkeit des Bundes für die Filmkultur. Sollte das Bundesverfassungsgericht, dessen Urteil in diesem Jahr erwartet wird, zu dem Schluss kommen, dass die Filmkultur der föderalen Kulturhoheit unterliegt, wird der Anstalt des öffentlichen Rechts in Berlin die Rechtsgrundlage entzogen. Das gleiche Schicksal würde der deutsche Filmförderungsfonds DFFF erleiden, der jährlich mit rund 70 Millionen Euro den deutschen Film unterstützt.
Auslöser für diese Klage war die Ungleichbehandlung bei der Förderung der Kinos im Zusammenhang der Digitalisierung. Denn hier wurden nur die kleinen und bedürftigen Kinos (Kriterienkinos) staatlich gefördert, während alle anderen Kinos (Marktkinos) die Digitalisierung auf anderem Wege zu finanzieren hatten. In der Begründung der Klage wurde die Frage gestellt, inwieweit die FFA nicht zu viele, wirtschaftlich nicht erfolgreiche Filme fördert und somit weniger eine wirtschaftliche als vielmehr eine kulturelle Förderung darstellt.
Gegenüber der EU argumentiert die Kinobranche, dass sie kulturell orientiert sei und somit ebenfalls Förderungen empfangen dürfe (also eine Aufnahme in die Kinomitteilung erhält), während in Deutschland die nationale Filmförderung aufgrund einer vermeintlichen Kulturnähe infrage gestellt wird: Dieses Paradoxon gilt es aufzulösen und klarzustellen. Denn das deutsche Kino benötigt nationale und europäische Filme, die wirtschaftlich tragfähig und kulturell wertvoll sind. Nur so haben wir auch im Jahr 2013 gute Chancen, erfolgreich zu bleiben.
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