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Fotos: Presse

Streit um U-3-Betreuung – Viele wollen viel

25. April 2013

Reihe „Caritas im Gespräch“ im Domforum zum Thema Kleinkinderbetreuung – Tagebuch SG 01

Ab August diesen Jahres haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige (U3), entsprechend Kinderförderungsgesetz, das 2008 beschlossen worden war. Demnach müssen die Kommunen in NRW bis August 2013 rund 144.000 U-3-Plätze in Kindertagesstätten oder bei Tagesmüttern eingerichtet haben.

Außerdem soll die Qualität der Betreuung verbessert werden. Und für Eltern, die keinen U-3-Platz in Anspruch nehmen können oder wollen, gibt es ein Betreuungsgeld von monatlich 150 Euro. Das alles muss mit begrenzten Mitteln gestemmt werden, im Jahr 2009 waren das beispielsweise 82,67 Mio. Euro für Investitionen vom Bund plus 5 Mio. Euro vom Land. Ein straffer Plan, für alle Beteiligten.

Sorge um Überbelegung in Kita-Gruppen

Da wundert nicht, dass heftig gestritten wird. Wie zuletzt bei einer Podiumsdiskussion am 17.4. im Kölner Domforum mit Vertretern der Stadt, des Landes und der Katholischen Kirche als Träger. Laut wurde es um den Vorwurf, der gute Stand der Stadt Köln in Sachen U-3-Plätze basiere auf Überbelegung. Dagegen werte sich Stadtdezernentin Agnes Klein heftig: „die neuen Plätze sind nicht durch Aufstockung von Gruppen, sondern durch Neuschaffung erreicht worden. 35 Kitas wurden schon neu gebaut, weitere 41 befinden sich in Planung.“

Klein zeigte sich optimistisch: „Ab August gibt es den rechtlichen Anspruch, und den werden wir erfüllen“ sagte sie – und musste ein wenig schmunzeln. Diese Momentaufnahme spiegelt wider, in welcher Situation sich die Städte und Kommunen NRWs gerade befinden: die Plätze müssen her, und zwar bis August. Eine Aufgabe, für die es viel Optimismus und noch mehr Anstrengung braucht.

Qualitätsdebatte – zum Wohle der Betroffenen

Denn zum Stichtag kann man zwar fast die Hälfte der Kölner Kleinkinder unterbringen, doch wird noch heftig über die Gestaltung der Betreuung gestritten. Vordergründig soll es um die Qualität gehen, um die Art und Weise der Betreuung. Das betonte auch Josef Zimmermann, Leiter einer katholischen Erziehungsberatungsstelle, der den Aspekt der emotionalen Bindung besonders hervorhob – dafür reichlich Applaus aus dem voll besetzten Zuschauerraum erntete – und einen „selbstbewussten Umgang mit U-3 und angemessene Bedingungen für Kinder und Personal“ forderte. Stutzig macht da nur, dass es in Köln 300 freie Plätze bei Tagesmüttern gibt.

v. l. n. r.: Stephan Weißkopf, Dechant der Katholischen Kirche; Dr. Agnes Klein, Beigeordnete für Bildung, Jugend und Sport der Stadt Köln; Anna Muschiol, Mutter; Andrea Asch, NRW-Landtagsabgeordnete; Josef Zimmermann, Leiter der katholischen Erziehungsberatungsstelle Köln

Die Frage nach der Qualität dient auch der Gewerkschaft als Aufhänger für ihre Forderungen nach „kleineren Gruppen, besseren Vorbereitungszeiten und Finanzmitteln entsprechend der tatsächlichen Personalentwicklung, damit es zu einer besseren Betreuung kommt,“ so ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske zwei Tage später bei einer Demonstration am Alter Markt.

Demokratischer Diskurs oder Motzen statt Machen?

Kommen die Forderungen nicht etwas ungelegen? So kurz vor Deadline, wo die Zeit drängt und die Konzentration auf die eigentliche Aufgabe gerichtet sein sollte? Natürlich eine aufreibende Angelegenheit, wo langfristige Versäumnisse in wenigen Jahren nachgeholt werden sollen. Aber geht es hier nicht um eine gesellschaftliche Aufgabe, die alle gemeinsam tragen müssen?

Doch die Betroffenen – seien es Eltern, Pädagogen oder Träger – klagen über jene Aspekte des Beschlusses, die von ihnen Verzicht verlangen: Eltern wollen Kita statt Tagesmutter, am liebsten in unmittelbarer Nähe und mit ausgefeilten Förderkonzepten für die Kleinsten. Pädagogen wehren sich gegen die Veränderungen in ihrer beruflichen Situation, fordern kleinere Gruppen und mehr Geld. Und Träger klagen über vertragliche Rahmenbedingungen und glauben, Bund und Land müssten deutlich mehr finanzielle Verantwortung übernehmen.

„Ohne Verzicht geht es nicht!“, so eine Wortmeldung auf der Podiumsdiskussion. Doch stimmt das? Vielleicht. Schon beim Beschluss einer umfassenden Kleinkinderbetreuung im Jahr 2005 aber war nicht Verzicht, sondern eine Zusatzleistung für überforderte Eltern der Grundgedanke. Hier zeigen sich nun wieder einmal die Tücken des deutschen Föderalismus, in dem es vorkommt, dass eine oder mehrere Ebenen etwas beschließen, eine andere es dann aber umsetzen muss, ohne bei unzureichender Mittelausstattung die Gesetzeslage verantwortet zu haben.

Sonia Güttler

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