Es ist bitter, aber erst der Grabscher, der nicht deutsch, weiß und christlich ist, macht den Skandal. In bester Stürmer-Manier hat das das Magazin „Focus“ in seiner Ausgabe vom 9. Januar versinnbildlicht: Auf dem Cover war eine weiße, blonde, nackte Frau zu sehen, deren Körper mit schwarzen Handabdrücken übersäht war. Das ist erstens rassistisch, und es ist zweitens nicht gesichert, dass allein weiße und blonde – also deutsche – Frauen an Silvester Opfer von sexuellen Übergriffen wurden.
Bereits nach wenigen Tagen ging die Hauptstoßrichtung der öffentlichen Debatte an den Opfern vorbei. Vollkommen täterfixiert nahm die Debatte vor allem von rechts an Fahrt auf. Egal, ob auf der Straße wie bei den Kölner Pegida-Krawallen nur wenige Tage später am 9. Januar, oder durch die rechten Lautsprecher von der AfD in den Talkshows. Im Zentrum der Debatte standen Flüchtlinge, Nordafrikaner sowie der Islam an sich in erster, das reaktionäre Frauenbild islamischer Gesellschaften in zweiter Linie. Plötzlich trieb die AfD im Aufwind zweistelliger Umfrageergebnisse die Große Koalition vor sich her. Die wollte vor diesem Hintergrund mit Gesetzesverschärfungen gegen Flüchtlinge Handlungsfähigkeit beweisen und erschwerte mit dem Asylpaket II den Familiennachzug und beschloss Leistungsstreichungen. Selbst menschenverachtende Forderungen, wie die nach einem Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge an der Grenze, surften in der Bugwelle der Silvesternacht. Von den Frauen, die in jener Neujahrsnacht gedemütigt und missbraucht wurden, war erstaunlich wenig die Rede. Schlimmer noch: Ihr Leid und ihre Angst wurden für rechte Hetze missbraucht; nüchtern betrachtet die nächste Demütigung der Opfer binnen weniger Tage.
Justizminister Maas wurde hingegen auch auf dem Feld des Sexualstrafrechts aktiv. Endlich konnte er einen Gesetzentwurf einreichen, der bereits seit Sommer 2015 vorlag, von Unionsseite aber nicht abgesegnet wurde. Ziel sei es, so Maas, Schutzlücken im Gesetz zu schließen. „Wir müssen unseren Teil dazu beitragen, dass Frauen sich sicher fühlen“, sagte der Minister in der „Bild am Sonntag“. Künftig sollen demnach Fälle auch dann als Vergewaltigung gelten, in denen der Täter nicht mit direkter Gewalt die sexuelle Handlung erzwingt, sondern auch solche, bei denen das Opfer mit anderen Drohungen massiv unter Druck gesetzt wird oder das Opfer bei Verweigerung Gewalt fürchten muss.
Allerdings greift der Gesetzentwurf viel zu kurz. Immer noch reicht das Bekunden des Unwillens nicht aus, um sich einer sexuellen Handlung zu entziehen. Ein unsäglicher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Semantisch ist es doch eine lupenreine Angelegenheit: Nein heißt Nein! Im täglichen Umgang beweist die Verneinung jedenfalls klare Kante: Ob herzlos beim Bettler, der Geld will, oder beiläufig an der Kasse, wenn es heißt: „Kassenbon?“ – ein Kopfschütteln reicht meist, und man hat seine Ruhe. Niemand verlangt, dass ich den Bettler wegschubse oder dem Kassierer Schläge androhe. Im Gegenteil, es würde eine Anzeige nach sich ziehen. Im Sexualstrafrecht ist genau dies aber zwingend. Sagt eine Frau schlicht und einfach „Nein!“, wenn ein Mann Sex mit ihr will, macht das Nein einen kuriosen Bedeutungswandel zum Vielleicht durch. Erst das zur Wehr setzen des Opfers setzt ein Nein in sein Recht und macht in der aktuellen Gesetzeslage einen sexuellen Übergriff zu einer Vergewaltigung. Als Ausnahmen gelten nur, dass das Opfer um Leib und Leben fürchten muss oder sich in einer subjektiv schutzlosen Lage befindet und keine Hilfe holen kann. Im letzteren Fall wäre eine Vergewaltigung ohne Gegenwehr eigentlich nur in menschenleerer Wildnis möglich. Auch sexuelle Belästigungen, wie der Klaps auf den Po, der Griff an den Busen, das Hinlangen in den Schritt, liegen derzeit unterhalb der Schwelle sexueller Nötigung.
Letztmalig novelliert wurde das Sexualstrafrecht übrigens 1997. Damals regierte noch eine christlich-liberale Koalition unter Bundeskanzler Helmut Kohl. Vor der Novellierung war Vergewaltigung ein rein außerehelicher Straftatbestand, der damals auf die Ehe ausgeweitet wurde – gegen erheblichen Widerstand aus den Reihen der CSU. Um der Familie Willen, die von christlichen Parteien ja besonders wertgeschätzt wird. Um die Vergewaltigung in der Ehe aus diesem Grund dennoch unter einen besonderen Schutz zu stellen, wollte die Koalition dem Gesetz eine Versöhnungsklausel einschreiben. Einer vergewaltigten Ehefrau sollte vor Prozessbeginn die Möglichkeit eines Widerspruchs eingeräumt werden. So hätte der Ehepartner vor weiterer Strafverfolgung geschützt werden können. Damals wie heute soll das Sexualstrafrecht nicht allein die Frau schützen, sondern – „Die wollte doch!“ – auch den Täter entschuldigen.
Aktiv im Thema
www.notruf-koeln.de | Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen
www.heroes-koeln.de | Projekt von HennaMond.V., das junge Männer aus Migrantenmilieus zu Sozialarbeitern ausbildet
hennamond-ev.de | Verein zur Förderung der Selbstbestimmung von familiärer Gewalt, Unterdrückung, Zwangsverheiratung und „Ehrenmord“ bedrohten Mädchen, Jungen, Frauen und Männern mit Migrationshintergrund in Deutschland
#ausnahmslos | Twitter-Kampagne gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus
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zum Thema auch unter: trailer-ruhr.de/thema und engels-kultur.de/thema
Thema im April: WASSERSCHADEN – Von der Amöbe bis zum Quantenphysiker – Wasser ist Lebensgrundlage. Das Element als künftiger Kriegsgrund, philosophisch betrachtet und wie wir es schützen und nachhaltiger verwenden können.
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