Das Recht war immer schon eine schwammige Sache und diente eher den Reichen und Schönen zum sorgenfreien – wie hat es der Audi-Mensch formuliert – Beschiss am einfachen Volk. Es gab natürlich auch Zeiten, in denen das einfach Völkische ebenfalls nur der Elite diente – auf Grundlage des Reichsstrafgesetzbuchs aus dem 19. Jahrhundert (das gilt mit Änderungen bis heute!) – und dies, zugegeben, anders als heute, mit eher brachialen Henkermethoden für die eigene Sache bis zum Zusammenklappen beugte.
Diese Zusammenhänge beleuchtet eine Ausstellung im Kölner NS-Dokumentationszentrum. „Der Volksgerichtshof 1934-1945 – Terror durch ‚Recht‘“ zeigt, mit welch perfiden Mitteln damals eine neue politische Struktur in das allgemeine Rechtswesen eingezogen wurde. 1934 wurde ein Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat in Berlin eingerichtet, das ab 1936 als ordentliches Gericht agierte, immer noch in erster Linie zur „Bekämpfung von Staatsfeinden“, was sich auch in einer perversen Statistik niederschlug: Bis Kriegsende standen mehr als 16.700 Menschen vor diesem obersten politischen Gericht, das ab 1942 jeden zweiten Angeklagten in absolutistischer Selbstherrlichkeit zum Tode verurteilte. Rechtsstaatlichkeit war ein Fremdwort, das die meisten der Richter damals vergaßen und das ihnen erst nach dem Krieg plötzlich wieder einfiel. Wieso aber dauerte es bis 1991, dass das Bundessozialgericht feststellte, dass die Hinterbliebenen von Opfern der Wehrmachtsjustiz entschädigt werden müssen?
Die wichtige Ausstellung in Köln erzählt auch die Geschichten von der Entstehung und Organisation des Gerichts, das insbesondere mit dem von 1942 bis 1945 wirkenden Nazi-Präsidenten Roland Freisler verbunden wird, dessen völkische Schreiereien in Bild und Ton erhalten sind. Seine Urteile erlangten sofort Rechtskraft, Revisionsmöglichkeiten gab es nicht, der Strang baumelte schon, wenn Freisler den Gerichtssaal betrat. Aber die Schau beleuchtet nicht nur seine Urteilspraxis, sie behandelt auch die Biografien von Richtern und den Umgang mit dem ehemaligen Gerichtspersonal nach 1945. Man darf nicht müde werden zu betonen, dass mehr als die Hälfte der einstigen „Blutrichter“ ihre Karrieren unangefochten in der Bundesrepublik fortsetzten.
Die Eröffnungsveranstaltung findet am Donnerstag, den 14.3. um 19 Uhr statt.
Der Volksgerichtshof 1934-1945 – Terror durch „Recht“ | 15.3. - 26.5. | NS-Dokumentationszentrum | 0221 22 12 63 32
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